Brandschutz muss nicht teuer sein! Schon gar nicht dann, wenn man bereits in der Planungsphase rechtliche Grundlagen berücksichtigt und diese in die Einreichung einfließen lässt.
Umfassende Brandschutzkonzepte sind zwar eine wesentliche Planungshilfe, jedoch können auch schon diverse Angaben in der Baubeschreibung bzw. planliche Darstellungen in den Einreichplänen ausreichend sein, um sich zusätzliche Auflagen in den Bewilligungsbescheiden zu ersparen.
Auch wenn auf Grund besonderer architektonischer Anforderungen bauliche Brandschutzmaßnahmen nicht ausgeführt werden können, ist es bereits im Vorstadium wichtig, technische Alternativen zu finden, um spätere Folgekosten von vorne herein auszuschließen.
Ein ein- bis zweistündiges Gespräch reicht meist aus, um die Einreichpläne für Ihr Bauvorhaben, die Unterlagen für die gewerberechtliche Bewilligung oder auch Ihre Veranstaltungsstättenbewilligung brandschutztechnisch abzuklären.